Sachverständigenbüro Matthias Kanitz


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Abdichtung

Sachgebiete > Bauphysik

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Abdichtungen
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Durch Abdichtungen werden in ihrem Gefüge selbst nicht dichte Bauteile durch Abdichtungsstoffe gegen Feuchtigkeit oder Wasser in flüssiger Form geschützt. Verstöße gegen die nachfolgend genannten Vorschriften gehen in der Regel mit aufwändigen und kostenintensiven Reparaturmaßnahmen einher. Daher ist an die Ausführung eine hohe Sorgfalts- und Überwachungspflicht anzulegen.

Es wird unterschieden nach Maßnahmen gegen Bodenfeuchtigkeit, nicht drückendes Wasser, von außen drückendes Wasser und von innen drückendes Wasser.
Zu unterscheiden sind
Bauwerksabdichtungen und Dachabdichtungen. Dachabdichtungen sind der obere Abschluss eines Gebäudes, Bauwerksabdichtungen sind Abschlüsse von Gebäudeteilen zum Schutz des Bauwerkes gegen Feuchtigkeit oder Wasser (z.B. Wände oder Fußböden in Bädern oder Küchen). Dachabdichtungen sind in der Regel auch nach Fertigstellung der Massnahmen kontrollierbar und zugänglich, Bauwerksabdichtungen sind in der Regel mit Nutzbelägen (Wandfliesen, Bodenfliesen ...) versehen.

Als Basis für Abdichtungsstoffe dienen dabei:

  • Bitumen (bituminöse Anstriche, Bitumenebahnen, heiß zu verarbeitende Klebemassen, kalt zu verarbeitende Spachtelmassen KMB, Asphaltmastix, kalt zu verarbeitende Klebebahnen KSK usw.)
  • Kunststoffe (Unterscheidung nach temperaturbedingtem Verhalten in Thermoplaste, Elastomere, Thermoelaste und Duroplaste bspw. Polyisobutylen PIB, Polyvinylchlorid PVC, Ethylencopolymerisat-Bitumen ECB)
  • Geriffelte Metallbänder (Kupferband, Aluminiumband, Edelstahlband)
  • Mineralische Basis (Bentonite, Dichtungsschlämmen, Sperrputze, WU-Beton)


Maßgebliche Regelvorschriften sind die

  • DIN 18195 - Bauwerksabdichtungen - regelt die Abdichtung von nicht wasserdichten Bauwerken oder Bauteilen gegen Bodenfeuchte, nicht drückendes Wasser, von außen drückendes Wasser und von innen drückendes Wasser. In dieser Norm sind nicht die Abdichtung von nicht genutzten und von extensiv begrünten Dachflächen geregelt. Diese sind in den nachfolgend genannten Regelwerken erfasst.


  • Flachdachrichtlinie des deutschen Dachdeckerhandwerkes - gilt für die Planung und Ausführung von Abdichtungen auf flachen und geneigten Dachflächen, nicht genutzten und extensiv begrünten Dachflächen, genutzten Flächen (Balkone, Dachterrassen und intensiv begrünte Dachflächen), mit allen für die Funktionstüchtigkeit des Dachaufbaus erforderlichen Schichten bei Neubauten und bei Sanierungen


  • DIN 18531- Dachabdichtungen – Abdichtungen für nicht genutzte Dächer - gilt für die Planung und Ausführung von Abdichtungen für nichtgenutzte Dächer aus bahnenförmigen Stoffen nach DIN 18531 Teil 2 bei Neubauten, Instandhaltung und bei der Dacherneuerung. Sie gilt auch für Abdichtungen von extensiv begrünten Dachflächen. Sie gilt nicht für Dachdeckungen und Unterdächer, Abdichtungen auf genutzten Flächen wie Parkdecks, Terrassen und intensiv genutzten Dachflächen und Balkonen (s. DIN 18195 Teil 5)


  • Richtlinien für die Planung, Ausführung und Pflege von Dachbegrünungen - (FLL-Dachbe-grünungsrichtlinien)


Da Abdichtungen immer im Zusammenhang mit der Ableitung von Wasser stehen, sind die

  • DIN EN 12056 - Entwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden und die
  • DIN 1986 Teil 100 - Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke ebenfalls in diesem Zusammenhang zu nennen.


Für flüssige Abdichtungen sind außerdem die

  • ETAG 022 - Leitlinie für europäische technische Zulassungen für Abdichtungen für Böden und Wände in Nassräumen
  • ETAG 005 - Leitlinie für die europäische technische Zulassung für flüssig aufzubringende Dachabdichtungen zu beachten

Die ETAG 005 sieht eine Einstufung nach
- Klimazonen,
- Dachneigung,
- Temperaturen sowie
- Nutzlasten
vor. Damit wird den verschiedenen Verwendungsbedingungen in der EU Rechnung getragen.

Die
Klimazonen werden in die Kategorie
-
M für gemäßigtes Klima mit einer jährlichen Einstrahlung auf eine waagerechte Fläche von < 5 GJ/m²
und einer durchschnittlichen Lufttemperatur des wärmsten Monates von < 22°C und
- S für extremes Klima mit einer jährlichen Einstrahlung auf eine waagerechte Fläche von > 5 GJ/m²
und einer durchschnittlichen Lufttemperatur des wärmsten Monates von > 22°C unterschieden.
Bei der Einstufung nach der Dachneigung wird zwischen vier Kategorien (S1 bis S4) zwischen < 5% und >30% unterschieden. Entsprechend den Einstufungen wird die Standfestigkeit der Dachabdichtung geprüft.Es wird davon ausgegangen, dass die angenommene Nutzungsdauer im Regelfall 10 Jahre (W2) beträgt. Unter besonderen Voraussetzungen kann dieser Zeitraum auch 5 (W1) beispielsweise für temporäre Instandsetzungsmassnahmen oder 25 Jahre (W3) betragen.(Besondere Nachweise des Herstellers erforderlich)

Abdichtungen für Böden und Wände in Nassräumen werden aus flächig aufzubringenden Bauprodukten hergestellt. Sie dienen dem Schutz eines Bauwerkes / Bauteiles gegen das Eindringen und Weiterleiten von Wasser und Feuchtigkeit. Sie bestehen aus einer auf Böden und ggf. auf Wänden aufgebrachten wasserundurchlässigen Schicht aus unterschiedlichen Baustoffen. Darauf ist üblicherweise eine Nutzschicht beispielsweise aus Fliesen angeordnet.

Abdichtungen von Dächern oder Bauteilen werden aus zusammenfügbaren bahnen- oder planenförmigen Produkten wasserdicht hergestellt oder als ganzflächige Beschichtungen wasserdicht ausgeführt.

Auf die Abdichtung einwirkendes Wasser muss dauernd wirksam abgeführt werden, es darf sich kein oder nur eine geringer hydrostatischer Druck aufbauen. Durch die Nutzung von Terrassen oder Balkonen ist aus Gründen der Rutschsicherheit das Gefälle auf 2 % beschränkt. Auf Grund von Toleranzen und wegen zulässiger Durchbiegungen des Unterbaus kommt es oftmals zu Pfützenbildungen auf der Dichtungsebene, die aus technischer Sicht nicht vermieden werden kann, da sonst ein Gefälle > 3% nötig wäre, was wiederum zu Einschränkungen in der Nutzung führen würde. Dies kann umgangen werden, wenn beispielsweise gestelzte Beläge oder Beläge im Kiesbett eingesetzt werden, was wiederum von der Nutzungshöhe, von statischen Belangen u.ä. abhängt. Die Details sind im Einzelfall vorab zu untersuchen und vom Planer vorzugeben.

Nassräume gemäß DIN 18 195-1
Nassräume sind gemäß DIN 18195-1...
"Innenraum, in dem nutzungsbedingt Wasser in solcher Menge anfällt, dass zu seiner Ableitung eine Fußbodenentwässerung erforderlich ist. Bäder im Wohnungsbau ohne Bodenablauf zählen nicht zu den Nassräumen." Anders verhält es sich mit derartigen Anlagen in öffentlichen Gebäuden.

Die DIN 18195 unterscheidet zunächst die verschiedenen Lastfälle und Anwendungsbereiche für Bauwerksabdichtungen:

  • Abdichtungen gegen Bodenfeuchte (Teil 4)

Bodenfeuchte ist im Erdreich vorhandenes, kapillar gebundenes und durch Kapillarkräfte auch entgegen die Schwerkraft fortleitbares Wasser. Bodenfeuchte ist als Mindestbeanspruchung immer vorhanden. Voraussetzung bei diesem Lastfall ist, dass anfallendes Wasser ständig von der Oberfläche des Geländes bis zum freien Grundwasserstand absickern kann und sich nicht vorübergehend, beispielsweise bei starken Niederschlägen, aufstaut. Dies erfordert einen Wasserdurchlässigkeitsbeiwert des Bodens von k >10- m/s, wie es bei Sand und Kies der Fall ist.

  • Abdichtungen gegen nicht drückendes Wasser bei hohen und mäßig beanspruchten Flächen (Teil 5) - Nach DIN 18195-5 sind alle waagerechten und geneigten Deckenflächen, im Freien und im Erdreich, sofern sie nicht durch drückendes Wasser beansprucht werden, sowie die Fußböden und die spritzwasserbeanspruchten Wände in Nassräumen abzudichten.


Abdichtungen sind
mäßig beansprucht, wenn
- die Verkehrslasten vorwiegend ruhend nach DIN 1055 Teil 3 sind und die Abdichtung nicht unter
...befahrenen Flächen liegt,
- die Temperaturschwankung an der Abdichtung nicht mehr als 40 K beträgt
..und
- die Wasserbeanspruchung gering und nicht ständig ist (genügend Gefälle)

Abdichtungen sind
hoch beansprucht, wenn eine oder mehrere Beanspruchungen die oben angegebenen Grenzen überschreiten. Hierzu zählen grundsätzlich alle waagerechten und geneigten Flächen im Freien und im Erdreich. Bauwerksflächen, auf die die Abdichtung aufgebracht werden, müssen fest, eben, frei von Nestern, klaffenden Rissen und Graten und dürfen nicht naß sein. Kehlen und Kanten sollen fluchtrecht und gerundet sein. Zu den hoch beanspruchten Flächen zählen Dachterrassen, Parkdecks, intensiv begrünte Flächen, öffentliche Duschen, Umgänge in Schwimmbädern, Grossküchen usw.
Die Abdichtung darf bei den zu erwartenden Bewegungen der Bauteile, z.B. durch Schwingungen, Temperaturänderungen oder Setzungen, ihre Schutzwirkung nicht verlieren. Die hierfür erforderlichen Angaben müssen bei der Planung einer Bauwerksabdichtung vorliegen. Die Abdichtung muss ferner in der Lage sein, Risse in dem abzudichtenden Bauwerk, die z.B. durch Schwinden entstehen, zu überbrücken. Durch konstruktive Maßnahmen ist jedoch sicherzustellen, dass solche Risse zum Entstehungszeitpunkt nicht breiter als 0,5 mm sind und dass durch eine eventuelle weitere Bewegung die Breite der Risse auf höchstens 2 mm und der Versatz der Risskanten in der Abdichtungsebene auf höchstens 1 mm beschränkt bleiben.
Die Aussagen der DIN 18195 Teil 5 gelten nicht für extensiv begrünte Dächer und für nicht genutzte Flachdächer. Hier gilt die DIN 18531 bzw. die Flachdachrichtlinie.
Die Flachdachrichtlinie unterscheidet bei Temperaturänderungen detaillierter in eine mäßig thermische Beanspruchung (keine hohe Aufheizung, keine schnellen Temperaturänderungen) und hohe thermische Beanspruchung (Flächen sind ungeschützt Kälte und Hitze ausgesetzt) sowie in eine mäßige mechanische Beanspruchung (feste Unterlage, keine außergewöhnlichen Bewegungen, Belastungen) und hohe mechanische Beanspruchung ( schwingungsanfällige, weiche Unterlage, hohe Punktlasten, Windlasten usw.)

  • Abdichtungen gegen von außen drückendes Wasser und zeitweise aufstauendes Sickerwasser ( Teil 6)

Dieser Lastfall, bei dem Wasser mit hydrostatischem Druck auf das Bauwerk einwirkt, wird je nach Beanspruchung unterschieden in Bauteile, die in das Grundwasser eintauchen, und Bauteile, die sich oberhalb des Bemessungswasserstandes befinden. Der Lastfall "Aufstauendes Sickerwasser" liegt vor, wenn Kelleraußenwände oder Bodenplatten mit Gründungstiefen bis zu 3,0 m unter Geländeoberkante in wenig durchlässigen Böden und ohne eine Dränung nach DIN 4095 vorhanden sind. Darüber hinaus müssen Bodenart und Geländeform so beschaffen sein, dass nur Stauwasser zu erwarten ist und der langjährig ermittelte Bemessungswasserstand mindestens 300 mm unter der Unterkante Kellersohle liegt.
Wasserdruckhaltende Abdichtungen müssen Bauwerke und Bauteile gegen von außen hydrostatisch drückendes Wasser schützen und gegen natürliche oder durch Lösungen aus Beton oder Mörtel entstandene Wässer unempfindlich sein. Die Abdichtung mit den eingangs aufgeführten Materialien ist im Regelfall auf der dem Wasser zugekehrten Bauwerksseite anzuordnen. Sie muss eine geschlossene Wanne bilden oder das Bauwerk allseitig umschließen.(Schwarze bzw. braune Wanne) Die Abdichtung ist bei nichtbindigem Boden (k< 10
m/s) mindestens 300 mm über den höchsten Grundwasserstand zu führen, darüber ist das Bauwerk durch eine Abdichtung gegen Bodenfeuchtigkeit oder gegen nichtdrückendes Wasser zu schützen. Bei bindigem Boden ist die Abdichtung mindestens 300 mm über die geplante Geländeoberfläche zu führen.

  • Abdichtungen gegen von innen drückendes Wasser (Teil 7) -

gilt für die Abdichtung von nicht wasserdichten Bauwerken und Bauteilen (aus massiven Baustoffen, z. B. Stahlbeton, Mauerwerk) mit Bitumenwerkstoffen, Kunststoff- und Elastomer-Dichtungsbahnen, nicht rissüberbrückenden ("starren") Dichtungsschlämmen, rissüberbrückenden ("flexiblen") Dichtungsschlämmen, Flüssigkunststoffen, Abdichtungen im Verbund mit Fliesen und Plattenbelägen gegen von innen drückendes Wasser, d. h. gegen Wasser, das von innen auf die Abdichtung einen hydrostatischen Druck ausübt, z. B. bei Trinkwasserbehältern, Wasserspeicherbecken, Schwimmbecken, Regenrückhaltebecken, sowie deren Zu- und Ablaufbauwerke. Sie gilt nicht für die Abdichtung von Erdbauwerken und nicht für Abdichtungen im Chemieschutz.

  • Abdichtungen über Bewegungsfugen (Teil 8)

Bewegungsfugen werden nach DIN 18 195-8 - abhängig von den Lastfällen - unterschieden in Fugen

  • Typ I: Fugen für langsam ablaufende und einmalige oder selten wiederholte Bewegungen, z.B. Setzungsbewegungen oder Längenänderungen durch jahreszeitliche Temperaturschwankungen. Diese Fugen befinden sich in der Regel unter der Geländeoberfläche. Fugenkonstruktionen des Typ I unterscheiden Bewegungen des Fugenspaltes bis 5 mm und größer als 5 mm.
  • Typ II: Fugen für schnell ablaufende oder häufig wiederholte Bewegungen, z. B. Bewegungen durch wechselnde Verkehrslasten oder Längenänderungen durch tageszeitliche Temperaturschwankungen. Diese Fugen befinden sich in der Regel oberhalb der Geländeoberfläche und in befahrenen Bereichen. Die DIN 18195 gibt für diesen Fugentyp keine Regelausführung vor. In der Regel kommen Los- Festflansch-konstruktionen zum Einsatz.


Bei Abdichtungen gegen Bodenfeuchte sowie nicht drückendes Wasser genügt es für Fugen des Typ I und bei Flächenabdichtungen aus Bitumenwerkstoffen die Abdichtungen über den Fugen eben durchzuziehen und durch mindestens 2, mindestens 300 mm breite Streifen zu verstärken, die bestehen können aus
- Kupferband, mindestens 0,2 mm dick,
- Edelstahlband, mindestens 0,05 mm dick,
- Elastomer-Bahnen, mindestens 1,5 mm dick,
- Kunststoff-Dichtungsbahnen, mindestens 1,5 mm dick oder
- Bitumenbahnen mit Polyestervlieseinlage, mindestens 3,0 mm dick. Bei allen anderen Fällen sind Los- und Festflanschkonstruktionen vorzusehen.


  • Abdichtungen von Durchdringungen, Übergängen, An- und Abschlüssen (Teil 9)

Hierfür gibt die Norm Abdichtungskonstruktionen mit dafür zu verwendenden Stoffen (Teil 2) und deren Verarbeitungen (Teil 3) vor. Der Planer hat zu entscheiden und festzulegen, für welchen Anwendungsbereich und welchen Lastfall er im konkreten Fall seine Planung vornehmen muss. Die übliche Herstellung einer dauerhaft dichten Durchdringung (z.B. Rohrleitung) von Abdichtungen besteht in der Los- und Festflanschkonstruktion. Eine weitere Ausführungsart besteht in der Herstellung von Klebeflanschen. Teil 9 regelt das Herstellen von Durchdringungen, Übergängen und An- und Abschlüssen von Abdichtungen gegen
- Bodenfeuchte und nichtstauendes Sickerwasser nach 18195 Teil 4
- nichtdrückendes Wasser einschl. der Abdichtungen unter intensiv begrünten Dachflächen nach 18195 Teil 5
- von außen drückendes Wasser und zeitweise aufstauendes Sickerwasser nach 18195 Teil 6
- gegen von innen drückendes Wasser nach 18195 Teil 7
- für Übergänge der Bauwerksabdichtung auf Bodenplatten aus Beton mit hohem Wassereindringwiderstand nach der DAfStb-Richtlinie

Teile der DIN 18195 wurden in letzter Zeit nachfolgend überarbeitet:

  • DIN 18195 Beiblatt 1 (März 2011)
  • DIN 18195-2: Stoffe (April 2009)
  • DIN 18195-7: Abdichtungen gegen von innen drückendes Wasser, Bemessung und Ausführung (Juli .2009)
  • DIN 18 195-9: Durchdringungen, Übergänge, An- und Abschlüsse (Mai 2010)



Weiterhin zu beachten ist das
Merkblatt "Verbundabdichtungen" des Fachverbandes Fliesen und Naturstein im Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB). Die aktuelle Überarbeitung ist im Januar 2010 als Ersatz für das Merkblatt aus 2005 heraugegeben worden. Der Anwendungsbereich bezieht sich auf das Verlegen von Fliesen und Platten im Verbund mit roll- bzw. streichbaren Abdichtungen und zementären Dichtungsschlämmen. Bei Ausführung von Verbundabdichtungen nach diesem Merkblatt bilden Beläge und Bekleidungen mit Fliesen und Platten im Dünnbett zugleich auch die Schutzschicht für die flüssig zu verarbeitenden Abdichtungen. Der wesentliche Vorteil einer Verbundabdichtung liegt darin, dass diese die Feuchtigkeit oberflächennah abhält. Sie steht damit im Gegensatz zu Bauwerksabdichtungen, welche die Durchfeuchtung einzelner Bauteile – wie beispielsweise eines Estrichs – zulassen, da bei dieser Bauweise Abdichtungen unterhalb des Estrichs angeordnet werden. Der Nachweis der Verwendbarkeit ist durch ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP) zu erbringen. Fliesenverbundabdichtungen sind in der Bauregelliste A Teil 2 geregelt. Diese gilt für nicht geregelte Bauprodukte, die entweder nicht der Erfüllung erheblicher Anforderungen an die Sicherheit baulicher Anlagen dienen und für die es keine allgemein anerkannten Regeln der Technik gibt (beispielsweise DIN-Normen) oder die nach allgemein anerkannten Prüfverfahren beurteilt werden. Der Eignungsnachweis erfolgt beispielsweise durch ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis. Verbundabdichtungen sind nicht für Terrassen über bewohnten Räumen zugelassen.
Das ZdB Merkblatt unterscheidet zwischen einer hohen Beanspruchung (A,B,C) im bauaufsichtlich geregelten Bereich und einer mäßigen Beanspruchung (A0 und B0) im bauaufsichtlich nicht geregelten Bereich. Häusliche Bäder oder Bäder mit vergleichbarer Nutzung mit Bade- und/oder Duschwanne
ohne Bodenablauf fallen nicht unter diese Beanspruchungsklassen. In dieser Klasse ist eine Abdichtung nicht zwingend erforderlich, wenn "feuchtigkeitsunempfindliche Umfassungsbauteile und Verlegeuntergründe" vorliegen. Hierzu zählen zum Beispiel Wände mit einem Kalkzementputz P II.
Alle Flächen, die bestimmungsgemäß durch Feuchtigkeit mäßig oder hoch beansprucht werden, müssen grundsätzlich abgedichtet werden. Im hoch beanspruchten Bereich sind nur feuchtigkeitsunempfindliche Untergründe zulässig, im
mäßig beanspruchten Bereich können auch feuchtigkeitsempfindliche Untergründe mit Abdichtung zulässig sein. Bei Flächen mit Bodenablauf dürfen keine feuchtigkeitsempfindlichen Untergründe vorhanden sein. Bei feuchtigkeitsunempfindlichen Untergründen im mäßig beanspruchten Bereich ist eine Abdichtung auf Wandflächen nicht zwingend erforderlich.
Bäder
mit Bodeneinlauf mit haushaltsüblicher Nutzung gelten als mäßig beansprucht. Liegt diese Beanspruchung vor, muss immer abgedichtet werden. In unmittelbar durch Spritzwasser belasteten Wandbereichen dürfen bei dieser Beanspruchung Gipsbaustoffe wie Gipsputz (Mörtelgruppe P IV), Wandbauplatten aus Gips, Gipskarton- oder -faserplatten sowie Porenbetonbauplatten nicht eingesetzt werden. Auch Trockenestriche auf Gipsbasis oder calciumsulfatgebundene Estriche schließt das Merkblatt als geeignete Untergründe bei mäßiger Beanspruchung aus.

Unter der Beanspruchungsklasse B0 sind Bauteile mit mäßiger Beanspruchung im Außenbereich mit nicht drückender Wasserbeanspruchung zusammengefasst, wie z.B. Balkone und Terrassen, die nicht zwingend nach DIN 18195 abgedichtet werden müssen. Das besondere hier: Polymerdispersionen werden im Außenbereich als Abdichtungsstoff nicht geregelt. Das Merkblatt nennt nur Kunststoff-Mörtel-Kombinationen und Reaktionsharze als geeignete Stoffgruppen.

Eine besondere Rolle spielen die
feuchtigkeitsempfindlichen Untergründe. Sie müssen in jedem Fall im mit Spritzwasser belasteten Bereich abgedichtet werden. Hierzu zählen am Boden Trockenestriche aus Gipskarton- oder Gipsfaserplatten sowie Calciumsulfat-Estriche. An der Wand sind dies Gipsputze der Mörtelgruppe P IV, Wandbauplatten aus Gips, Gipskarton- und Gipsfaserplatten sowie Porenbeton-Bauplatten. Als Abdichtungsstoffe an der Wand kommen Polymerdispersionen für die Klassen A und A0 in Frage. Am Boden sind Polymerdispersionen nur in der Beanspruchungsklasse A0 zugelassen.

Kunststoff-Mörtelkombinationen können in den Klassen A, A0, B und B0 eingesetzt werden. Reaktionsharze eignen sich für alle Klassen, sind aber im Prinzip im nicht geregelten Bereich (A0 und B0) überdimensioniert. Der Auftrag der Abdichtungsstoffe sollte durch Spachteln erfolgen. Mit Streichen, Rollen oder Spritzen werden im Regelfall
nicht die erforderlichen Schichtdicken erreicht. Eine Verstärkung mit Einlagen aus Vlies oder Gewebe und mit Folien ist zulässig. Grundsätzlich muss die Abdichtungsschicht in mindestens zwei Arbeitsgängen erfolgen, um mögliche Fehlstellen zu vermeiden beziehungsweise zu korrigieren. Der erste Auftrag muss soweit ausgehärtet sein, dass eine Beschädigung durch den zweiten Auftrag ausgeschlossen ist.

Wie in den abP für den bauaufsichtlich geregelten Bereich beschrieben, legt auch das Merkblatt für die Flächenabdichtungen Mindestschichtdicken als Qualitätsstandards fest. Für Kunststoffmörtel-Kombinationen sind das 2,0 Millimeter, für Reaktionsharzabdichtungen 1,0 Millimeter und für Polymerdispersionen 0,5 Millimeter. Die Ausführung einer elastischen Fuge zwischen Badewanne / Duschwanne ... und Wand stellt
keine Abdichtungsmaßnahme dar.

Die Beanspruchungsklassen sind wie folgt geregelt:
A - Wand- und Bodenflächen - hohe Beanspruchung auf Flächen und in Räumen, in denen sehr häufig oder lang anhaltend mit Brauch- und Reinigungswasser umgegangen wird
B - durch Druckwasser beanspruchte Flächen von Behältern, wie z. B.: öffentliche und private Schwimmbecken im Innen- und Außenbereich
C - direkt und indirekt beanspruchte Flächen in Räumen, in denen sehr häufig oder lang anhaltend mit Brauch- und Reinigungswasser umgegangen wird, wobei es auch zu begrenzten chemischen Beanspruchungen der Abdichtung kommt, wie z. b.: in gewerblichen Küchen und Wäschereien

A0 - direkt und indirekt beanspruchte Flächen in Räumen, in denen nicht sehr häufig mit Brauch- und Reini-gungswasser umgegangen wird, wie z. b. in häuslichen Bädern, Badezimmern von Hotels, Bodenflächen mit Abläufen in diesen Anwendungsbereichen

B0 - direkt und indirekt beanspruchte Flächen im Außenbereich mit nicht drückender Wasserbelastung, wie z. b. auf Balkonen und Terrassen (nicht über genutzten Räumen)

Das Merkblatt
"Untergründe in Feuchträumen" mit Bearbeitungsstand September 2005 definiert die Gruppen folgendermaßen:
Feuchtigkeits- Beanspruchungsklassen im bauaufsichtlich geregelten Bereich
A 1
..- Wandflächen die durch Brauch- und Reinigungswasser hoch beansprucht sind
A 2
..- Bodenflächen die durch Brauch- und Reinigungswasser hoch beansprucht sind
B
.....- Wand- und Bodenflächen in Schwimmbecken innen und außen
C
.....- Wand- und Bodenflächen bei hoher Wasserbeanspruchung und in Verbindung mit chemischer Beanspruchung

Feuchtigkeits- Beanspruchungsklassen im bauaufsichtlich nicht geregelten Bereich
0
.....- Wand- und Bodenflächen die nur zeitweise und kurzfristig mit Spritzwasser geringfügig beansprucht sind
A01
..- Wandflächen die nur zeitweise und kurzfristig mit Spritzwasser mäßig beansprucht sind
A02
..-.Bodenflächen die nur zeitweise und kurzfristig mit Spritzwasser mäßig beansprucht sind (mit Bodenablauf)
B0
....- Bauteile im Außenbereich mit nichtdrückender Wasserbeanspruchung


Gemäß der
DIN EN 12056 / DIN 1986 sind Abläufe auf Dächern, Terrassen usw. zu Wartungszwecken zugänglich zu halten. Die Dichtschicht muss an die Flansche dicht angeschlossen werden (Klebeflansch, Klemmflansch). Zweiteilige Dachabläufe müssen eine dichte Verbindung zwischen Ablauf und Aufstockelement aufweisen. (Dichtring) Jeder geplante Tiefpunkt muss mindestens einen Dachablauf erhalten. Der Abstand der Dachabläufe in einem linearen Tiefpunkt darf max. 20 m betragen.
Dächer, Balkone, Loggien usw. mit geschlossenen Aufbauten (Attika, Brüstung) sind mit einem Notüberlauf von mindesten 40 mm Nennweite zu versehen. Notentwässerungen dürfen nicht an die Grundstücksentwässerung angeschlossen werden, sondern müssen auf schadlos zu überflutende Flächen entwässert werden. Bei Gebäuden, die ein außergewöhnliches Schutzbedürfnis haben, sollte die Notentwässerung alleine einen Jahrhundertregen entwässern können.(z.B. Krankenhäuser) Dachflächen ohne Notentwässerung müssen auf die zu erwartenden Überflutungshöhen statisch abgestimmt sein.
An Regenwasserfallleitungen und an Dachentwässerungen dürfen nach DIN 1986 Teil 100 wegen möglicher Rückstau- bzw. Überflutungsgefahr keine Balkon-, Loggien- oder Terrassenabläufe angeschlossen werden.
Wenn Dritte nicht beeinträchtigt werden, darf anfallendes Regenwasser auch über Wasserspeier oder Tropfleisten direkt auf das Grundstück abgeleitet werden.

Die Flachdachrichtlinie unterscheidet Flachdächer nach ihrem konstruktiven Aufbau in belüftete Dächer und nichtbelüftete Dächer. Nach der Lage der Dämmschicht wird das einschalige, unbelüftete Flachdach wie folgt eingeteilt:

  • Konventionelles nicht belüftetes Dach (Warmdach)
  • Nicht belüftetes Dach als Umkehrdach (UK-Dach)

Beide Dachtypen können als nicht genutzte oder als genutzte Flachdächer ausgeführt werden.

Nach der Flachdachrichtlinie muss eine Abdichtung so geführt werden, dass sie die hintere wasserführende Ebene hinterfährt (Fassaden, Balkontüren etc.) Die Höhe der Aufkantung soll wegen Spritzwasser und Überflutungsschutz über die Oberfläche des Belages geführt werden. In Abhängigkeit von der Neigung beträgt das Maß bis 5° mindestens 15 cm, bei einer Neigung über 5° mindestens 10 cm. Die Anschlusshöhe darf auf 5 cm reduziert werden, wenn durch andere geeignete Maßnahmen im Türbereich ein einwandfreier Wasserablauf sichergestellt ist, der einen direkten Anschluss an die Entwässerung hat. (Gitterrost o.ä.) Bei barrierefreien Anschlüssen nach DIN 18025 sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich. (zusätzliche Überdachung, Türrahmen mit Flanschkonstruktion, Tür doppelt dichten u.ä.)
Für öffentlich zugängige Gebäude lässt die DIN 18024 Schwellen mit Niveauunterschieden bis zu 2,5 cm zu. In der DIN 18025 "Barrierefreie Wohnungen" wird gefordert, dass untere Türanschläge zu vermeiden sind. Sofern sie nicht vermeidbar sind, dürfen sie nicht mehr als 2 cm betragen. Die technischen Regeln des Dachdeckerhandwerks, die DIN 18195, Teil 9 (Mindestanschlusshöhe für Abdichtungen 15 cm) und die Regeln für Dächer mit Abdichtungen (in Verbindung mit Drainrost Mindestanschlusshöhe für Abdichtungen 5 cm) sind mit DIN 18024/18025 nicht in Einklang zu bringen.
Im Rahmen der Forschungsinitiative "Zukunft Bau" wurde im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung der Bericht "Schadensfreie Niveaugleiche Türschwellen" durch das Aachener Institut AIBau bearbeitet. Das dort dargestellte Flussdiagramm ist eine Hilfe bei der Auswahl notwendiger Dichtungsmassnahmen auf Bodenflächen mit Duschen bei mäßig beanspruchten Flächen.

Die Anschlüsse der Abdichtungen sind dauerhaft gegen Abrutschen zu sichern. (Klemmprofile, Klemmschienen...) Das obere Ende muss regensicher verwahrt werden. Nur bei ausreichender Haftung mit dem Untergrund kann darauf verzichtet werden - beispielsweise bei Flüssigabdichtungen. Bewegungsfugen sind an den Randanschlüssen und in der Fläche zu übernehmen. Die Abdichtung ist gegen mechanische Beschädigungen durch geeignete Massnahmen zu schützen. Bei Anschlüssen und Durchdringungen sollen die Abstände untereinander oder zu anderen Bauteilen mindestens 30 cm betragen.

Die DIN 18531 -
Dachabdichtungen - behandelt die Abdichtungen für nicht genutzte Dächer. Sie ist kein Ersatz für die Flachdachrichtlinie. Flachdächer werden entsprechend ihrer Neigung, ihrer Nutzung, ihrem Aufbau sowie der Lage der Dämmschicht unterschieden und benannt.

Nach der Nutzung werden Flachdächer in nicht genutzte Flachdächer (sie werden nur zur Wartung betreten) und genutzte Flachdächer eingeteilt. Definiert werden in der DIN 18531 vier verschiedenen Beanspruchungsklassen im Hinblick auf unterschiedliche Kombinationen von mechanischen und thermischen Beanspruchungen der Dachabdichtung. Zu den Beanspruchungsklassen werden entsprechende Eigenschaftsklassen für Abdichtungsprodukte als Kombination mechanischer und thermischer Eigenschaften definiert, die bei der Planung zu beachten sind.

Beanspruchungsklasse

Hohe mechanische Beanspruchung
Stufe I

Mäßige mechanische Beanspruchung
Stufe II

Hohe thermische Beanspruchung Stufe A (Abdichtungen ohne Oberflächenschutz oder nur mit leichtem Oberflächenschutz)

IA

II A

Mäßige thermische Beanspruchung Stufe B (Abdichtung unter einer Kiesschüttung, Umkehrdächer und extensiv begrünte Dächer)

IB

IIB

Eigenschaftsklasse der Abdichtungsbahnen

Eigenschaftsklasse

Hoher mechanischer Widerstand

Mäßiger mechanischer Widerstand

Widerstand gegen hohe thermische Belastung

E1

E3

Widerstand gegen mäßige thermische Belastung

E2

E4

Abdichtungen im Bereich von An- und Abschlüssen sind der Beanspruchungsklasse IA zuzuordnen.
Weiterhin sind zwei Anwendungskategorien für die Standardausführung und eine höherwertige Ausführung vorgesehen (K1, K2).
K 1 - Standardausführung - sind Dachabdichtungen, an die übliche Anforderungen gestellt werden. Voraussetzung ist, dass eine Mindestneigung der Abdichtungsebene von 2% eingehalten wird. Für Dächer und / oder Dachbereiche mit einem Gefälle < 2% gelten für die Dachabdichtung hinsichtlich der Stoffauswahl die Bemessungsregeln für die Kategorie K 2, Stahltrapezprofile mindestens 0,88 mm stark - max. Durchbiegung unter Volllast l /300 der Stützweite
K 2 - höherwertige Ausführung - Dachabdichtungen, an die durch Planer und oder Bauherr erhöhte Anforderungen gestellt werden, beispielsweise wegen höherwertiger Gebäudenutzung, Hochhäuser, Dächer mit erschwertem Zugang usw. Es ist ein Gefälle von mindestens 2% in der Abdichtungsebene und 1% im Bereich von Kehlen einzuhalten.
Stahltrapezprofile mindestens 1,0 mm stark - max. Durchbiegung unter Volllast l /500 der Stützweite

Im Teil 3 der Norm werden die hierfür erforderlichen Abdichtungskonstruktionen mit Abdichtungsstoffen nach Teil 2 festgelegt.
Kategorie Nutzlast - Beispiele der Begehbarkeit
.....P1 .....gering - „nicht begehbar"
.....P2 .....mäßig - begrenzt begehbar für Instandhaltung
.....P3......normal - Begehbar für Instandhaltung der Anlage und Ausstattung und für privaten
............................Fußgängerverkehr
....P4 ...besonders- Dachgärten, Umkehrdächer, begrünte Dächer
.........Einstufung nach Dachneigung
Kategorie
......S1......S2...........S3............S4
Neigung
....<5%....5-10% ..10- 30%....>30%


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